Jeder Kraftwerk-E eScooter ist versandkostenfrei“
(Der Gepäckträger ist nicht mit im Lieferumgang)
Er verändert alles.
Dein eScooter. Designed in Deutschland.
Wir haben uns die letzten 2,5 Jahre mit allen Herstellern der Zweirad Elektromobilität in Deutschland als Einzelhändler auseinandergesetzt. Und wir haben gelernt. Gelernt was die Bedürfnisse von euch als unsere Kunden sind, gelernt was es für Missstände in Produktqualität, Reichweiten-Versprechen und schierem Marketing gibt… Dinge, die euch als Kunden enttäuscht haben.
Unser Wandler K/E wird gebaut, für deine Bedürfnisse mit extrem hohem Spaßfaktor. Überzeugt?
Egal ob in der Stadt, über Land, abseits der Wege oder am Strand – unser Wandler K/E überzeugt auf ganzer Linie! Mit dem wartungsarmen 500W Nabenmotor bist du nicht nur flott unterwegs, der 26 Ah Lithium-Ionen-Akku lässt dich auch gleich 65 km weit fahren und nach wenigen Stunden geht’s mit vollem Akku weiter. Jetzt Überzeugt?
Die vollhydraulischen Bremsen (vorn- und hinten) aus dem eBikes Sport bremsen dich jederzeit souverän ab. Der klappbare Lenker und entnehmbare Sitz lassen den Wandler K/E in jedem Kombi oder Camper seinen Platz finden. Jetzt also Überzeugt?
Technische Details:
Name: Wandler K/E
Typ: Elektroroller 20 km/h EEC (Straßenzulassung)
Rahmen: Stahl
Motor: 500W Nabenmotor (wartungsarm)
Leistung: 52V 26AH (Reichweite 90+ km)
Akku-Typ: Lithium-Ionen-Akku
Gewicht: 55kg
Nutzlast: 150 kg
Reifengröße: 14 Zoll (35,56cm Reifendurchmesser)
Trittbrett: ABS Deck (schnelle Reinigung)
Front-Licht: LED
Heck-Licht: LED
Tacho: Digital-Tachometer
Federung: Upside-Down Gabel Front, 2fach Stoßdämpfer gekapselt an der Schwinge (wartungsarm)
Bremsen: Vollhydraulische Bremsanlage vorn + hinten (4-Kolben)
Blinkerset: ist inklusive (keine Extrakosten)
Farben: perlweiss
Achtung: die 20 km/h Variante kannst du in Deutschland ab 15 Jahren fahren, es besteht keine Führerscheinpflicht und keine Helmpflicht. Eine Mofaprüfbescheinigung ist ausreichend. Dieser Escooter zählt als Leichtmofa entsprechend der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV).
Ansonsten gelten dieselben Rechtsvorschriften der STVO und der STVZO wie für das Fahrradfahren.